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Vertrauensperson für Studierende

Manche Anliegen lassen sich nicht einfach mit der Studienfachberatung besprechen, weil sie heikel oder persönlich sind oder weil Sie dabei lieber eine unabhängige Person einbeziehen möchten. Dafür gibt es am Geographischen Institut eine Vertrauensperson für Studierende im Bachelor und Master.

Was macht die Vertauensperson

Die Vertrauensperson ist eine neutrale, unabhängige Ansprechperson ausserhalb des Teams Lehre. Sie hört zu, ordnet Ihre Situation ein und zeigt Ihnen mögliche nächste Schritte auf. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.

Wann kann ich mich melden?

Zum Beispiel bei

  • Konflikten oder Schwierigkeiten mit Dozierenden, Betreuenden oder Mitstudierenden
  • Problemen bei der Betreuung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit
  • dem Gefühl, unfair oder respektlos behandelt zu werden
  • Anliegen, die Sie nicht mit dem Team Lehre besprechen können oder möchten

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen bei der Vertrauensperson an der richtigen Stelle ist, dürfen Sie sich gerne trotzdem melden. Die Vertrauensperson hilft Ihnen gegebenenfalls dabei, die entsprechende Anlaufstelle für Ihr Anliegen zu finden.

Was macht die Vertauensperson nicht?

Die Vertrauensperson trifft keine Entscheide, zum Beispiel über Noten, Prüfungsresultate oder Anrechnungen. Dafür ist die Studienfachkoordination bzw. das Studiendekanat zuständig. Bei Bedarf verweist die Vertrauensperson Sie an die passende Stelle. Die Vertrauensperson untersteht der Verschwiegenheitspflicht. Sie darf ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung keine Informationen aus den Gesprächen an Dritte weitergeben oder jemand anderen kontaktieren.

Wie melde ich mich?

Am einfachsten schreiben Sie eine kurze E-Mail mit der Bitte um ein Gespräch. Die Details Ihres Anliegens können Sie im Gespräch schildern.
Die aktuelle Vertrauensperson für Studierende am Geographischen Institut ist: 

Weitere Anlaufstellen der UZH

Beratung und Support: Psychologische Beratung, Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studienfinanzierung,  etc.

Externe Meldestelle: Für die Meldung von beobachteten oder vermuteten Missständen und Fehlverhalten mit einem ausreichenden Bezug zur UZH (auch anonym).